AGB

1. Allgemein

  1. Geltungsbereich, Änderungen, Vertragsbeginn
    1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der IT-Agentur „IT Riegel“ (nachfolgend Agentur genannt) gelten für alle Dienste der Agentur. Die angebotenen Dienstleistungen sind generell für kaufmännische Beziehungen unter Kaufleuten für den gewerblichen Einsatz bestimmt. Privatpersonen sind jedoch von den Dienstleistungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. In den gesonderten Abschnitten finden Sie Bedingungen, die jeweils zusätzlich für die einzelnen Dienste gelten. Alle anderen Bedingungen haben allgemeinen Charakter. Die Bestimmungen für die einzelnen Dienste gelten jeweils auch dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Dienste zusammen bereit gestellt werden.
    2. Alle Dienstleistungen werden von der Agentur ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen erbracht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese komplementäre oder von den hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen, abweichende Bedingungen enthalten. Die hier aufgeführten AGB finden auch dann ihre Anwendung, wenn die Agentur in Kenntnis von gegensätzlichen oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
    3. Die Agentur kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von 2 Wochen ändern. Sollte der Kunde der Änderung der Änderung nicht innerhalb einer von der Agentur gesetzten Frist widersprechen, gilt die Änderung als genehmigt.
    4. Den Volltext der AGB kann die Agentur über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist.
    5. Die Angabe vollständiger und richtiger Daten wird für einen Vertragsschluss vorausgesetzt. Mit der Auftragserteilung (per Webformular, Email, Fax oder schriftlich) gibt der Kunde eine verbindliche Offerte zum Abschluss eines Vertrages mit der Agentur ab, der jedoch erst durch die ausdrückliche Annahme des Angebotes oder durch Zusendung der Ware zustande kommt.
    6. Alle Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung der Agentur.
    7. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB.
    8. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
    9. Wenn das Hosting nicht auf unseren Servern durchgeführt wird gelten bei der Bereitstellung von Servern ausschließlich die Geschäftsbedingungen der entsprechenden Providerfirma.
    10. Die Agentur bietet folgende Leistungen an: Design, Erstellung, Anpassung und Pflege von Webseiten, Logo-Entwicklung, sonstige Grafikdienstleistungen, Produktion digitaler Datenträger, (CD-ROM/DVD etc.), Webseiten-Hosting, redaktionelle Erstellung von Inhalten, Erstellung von Pressemitteilungen, telefonische Bürodienstleistungen sowie Internet-Marktanalysen und die Suchmaschinenoptimierung von Webseiten.
    11. Der Agentur bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder die Agentur aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist.
    12. Die vertraglichen Hauptleistungen sind in der jeweiligen Tarifleistungsbeschreibung als solche bezeichnet. Besteht eine Änderung des Vertrages in einer Erhöhung der vom Kunden zu entrichtenden Entgelte, so richtet sich deren Zulässigkeit nach Ziffer 6.1 – 7.4 dieser AGB. Die Zustimmung zur Änderung des Vertrages gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
    13. Freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen der Agentur, die ausdrücklich als solche bezeichnet und nicht Teil der Leistungsbeschreibung sind, können von der Agentur jederzeit eingestellt werden. Die Agentur wird bei Änderungen und der Einstellung kostenloser Dienste und Leistungen auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen und diese im Vorfeld mit einer Frist von 2 Wochen ankündigen.
    14. Die Agentur hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.
    15. Die Agentur kann darüber hinaus seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen („Vertragsübernahme“). Die Agentur hat dem Kunden die Vertragsübernahme mindestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt der Übernahme mitzuteilen. Für den Fall der Vertragsübernahme steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt der Vertragsübernahme zu kündigen.

2. Leistungsumfang

  1. Vertragsgegenstand Webdesign & Gestaltung
    1. Die Agentur erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten der Agentur, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss die Agentur nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
    2. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann die Agentur dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit die Agentur schriftlich darauf hingewiesen hat.
    3. Die Agentur ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden nicht unzumutbar sind.
    4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Webseite rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte der Agentur ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist die Agentur berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Es handelt sich dabei insbesondere um:
      1. die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
      2. Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
      3. Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
      4. Prüfpflichten bei Linksetzung;
      5. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskusionen, Blogs und Chaträumen;
      6. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
      7. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).

    5. Domains
      1. Ist als Dienstleistungsgegenstand auch die Vergabe und / oder Pflege von Internet Domains vereinbart worden, wird die Agentur lediglich als Vermittler tätig.
      2. Die zur Registrierung notwendigen Daten werden über den Provider der Agentur an die DENIC, InterNIC oder eine andere Organisation zur Domainvergabe weitergeleitet. Weder die Agentur noch ihr Provider haben Einfluss auf die Domainvergabe. Von einer Zuteilung eines Domainnamens kann der Auftraggeber erst ausgehen, wenn diese durch die entsprechende Organisation bestätigt ist.
      3. Die Agentur gewährleistet nicht für die Zuteilung der bestellten Domainnamen und schließt hiermit jegliche Haftung dafür aus. Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, dass die Domains frei von Rechten Dritter sind.
      4. Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten und delegierten Domainnamen frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Dasselbe gilt ebenfalls für die für die unterhalb einer Domain vergebenen Subdomains. Vielmehr versichert der Auftraggeber, dass er mit der Bestellung des Domainnamens wissentlich kein Warenzeichen einer fremden Firma verletzt bzw. der Domainname nicht markenrechtlich geschützt ist.
      5. Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Agentur wegen der Verletzung solcher Rechte stellen.
    6. Hosting
      1. Sollte das Hosten von Webseiten zum Angebot gehören, treten folgende Regelungen zusätzlich noch in Kraft:
      2. Die Agentur stellt dem Kunden entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs ein betriebsbereites, dediziertes Rechnersystem bestehend aus der entsprechenden Hard- und Software oder aber Speicherplatz auf einem virtuellen Webserver zur Verfügung und schuldet sein Bemühen, die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten über das der Agentur zu unterhaltende Netz und das damit verbundene Internet für die Öffentlichkeit abrufbar zu machen (insgesamt als „Webhostingleistungen“ oder als „Webserver“ bezeichnet).
      3. Der Kunde hat weder dingliche Rechte an der Serverhardware noch ein Recht auf Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich die Serverhardware befindet.
      4. Die Agentur sagt eine Erreichbarkeit von 93% im Jahresdurchschnitt zu.
      5. Hiervon ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Zeiten, in denen das Netzwerk auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im direkten Einflussbereich der Agentur liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
      6. Für die übrige Zeit ist die Agentur für die Erreichbarkeit nur insoweit verantwortlich, als die Nichtabrufbarkeit auf den von ihm betriebenen Teil des Netzes oder den Webserver selbst zurückzuführen ist und diese direkt auf die Tätigkeiten der Agentur zurückzuführen ist.
      7. Soweit in der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs eine bestimmte Speicherkapazität genannt ist, gilt diese für den gesamten, gemäß Leistungsbeschreibung auf dem Webserver zur Verfügung stehenden Speicherplatz und dient unter anderem auch der Speicherung von Log-Files etc.
    7. Online-Marketing
      1. Die Agentur erstellt für den Kunden Analysen über die Suchmaschinenkonformität des Webangebotes des Kunden, Marktanalysen und gestaltet für den Kunden Internetseiten (u.a. Landing-Page, etc.) die auf die vom Kunden genannten Suchbegriffe optimiert werden.
      2. Die Agentur erbringt zudem Beratungsleistungen für das Internet-Marketing. Die Einzelheiten ergeben sich, soweit definiert, aus den jeweiligen Punkten oder dem jeweiligen Angebot.
      3. Die Agentur garantiert nicht, dass die angemeldeten Domains auch in alle Verzeichnisse, Blogs, Suchmaschinen, etc. aufgenommen werden.
      4. Ferner garantiert die Agentur auch nicht, dass die zu indexierenden Seiten in einem bestimmten Zeitraum auf einer bestimmten Position in den Suchergebnisseiten der Suchmaschinen sichtbar werden.
      5. Es wird lediglich garantiert, dass sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, auf zufriedenstellenden Positionen gefunden zu werden.
      6. Mitarbeiter der Agentur können keine von den Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen treffen, insbesondere keine Zusicherungen abgeben.
      7. Sollte eine zusätzliche erfolgsorientierte Zusatzvereinbarung getroffen sein, werden als abrechnungsrelevante Top 10 – Positionen die ersten zehn Suchergebnisse nach einer Suchabfrage der vereinbarten Keywords (Keywordkombination) definiert. Dabei zählen nur nichtbezahlte Ergebnisse, gesponserte oder versteigerte Links zählen nicht als Suchergebnis.
      8. Darüber hinaus zählen für Keywords einer Sprache nur die Seiten, die in der entsprechenden Sprache erstellt sind, sofern die einzelnen Suchdienste eine derartige Auswahlmöglichkeit anbieten.
      9. Eine Top 10 – Position ist dann erreicht, wenn eine der von der Agentur optimierten oder erstellten Seiten mindestens einmal unter den ersten zehn Suchergebnissen eines vereinbarten Suchdienstes gelistet wird.
      10. Die Agentur schuldet nicht die erfolgreiche Bietstrategie. Es kann nicht garantiert werden, eine Mindestzahl an Klicks oder Sales zu liefern, einen vom Kunden bestimmten Durchschnitts-CPC einzuhalten, oder ein nach Maßgabe des Kunden vorgegebenes Budget garantiert auszuschöpfen.
      11. Dies gilt insbesondere, wenn das vorgegebene Budget mit der gewünschten Anzahl an Mindestklicks in Widerspruch steht.
      12. Die Agentur haftet ebenso nicht für eine negative Entwicklung der Kampagnenleistung und garantiert nicht, dass die Kampagne nach dem Management den ursprünglichen Stand exakt erreichen kann. Grund hierfür ist die Dynamik des Marktes, so dass sich während dem Managementzeitraum die Marktbedingungen grundlegend verändern können.

    3. Gestaltungsfreiheit

      1. Gestaltungsfreiheit besteht im Rahmen eines Auftrags zur Design-Leistung, sowohl im Bereich Webdesign, Print oder jedem anderen Offline-Medium. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
      2. Das Design wird nach Rücksprache mit dem Auftraggeber möglichst dessen CI (Corporate Identity) und CD (Corporate Design) angepasst. Sollte noch keine CD oder CI vorhanden sein, wird diese in Rücksprache mit dem Auftraggeber entwickelt, bzw. kann entwickelt werden.
      3. Der Auftraggeber erhält nach Rücksprache bis zu drei Designvorlagen, von denen er sich eine zur weiteren Verwendung aussuchen kann. Zur Gestaltung der Webseiten können Templates dritter Dienstleister herangezogen werden. Die Urheberrechte verbleiben in diesem Fall beim Urheber.
      4. Sollte der Auftraggeber nach der Abnahme der Designvorlagen oder während, bzw. nach der Produktion noch weitere Änderungen wünschen, so hat er die daraus resultierenden Mehrkosten zu tragen. Diese werden mit 80 Euro die angefangene Stunde berechnet. Den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten behält die Agentur auch im Falle einer Stornierung.

    4. Vorlagen und Inhalte

      1. Der Auftraggeber ist ausschließlich für alle an die Agentur zur Weiterverarbeitung und/oder Veröffentlichung übermittelten Vorlagen und Inhalte verantwortlich.
      2. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen und Inhalte berechtigt ist und dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der von ihm gelieferten Inhalte und Vorlagen weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, den guten Sitten, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstößt.
      3. Von etwaigen Ansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber die Agentur in diesem Zusammenhang frei.

    5. Termine, Fristen und Leistungshindernisse

      1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
      2. Ist für die Leistung von der Agentur die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
      3. Der Liefer- oder Leistungstermin verlängert sich entsprechend bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Kunden, unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie der Agentur nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller).
      4. Soweit die Agentur ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, Krankheit, höherer Gewalt oder anderer für unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
      5. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

    6. Angebote, Vergütung, Zahlungsbedingungen

      1. Die Angebote der Agentur verstehen sich als frei-bleibend und unverbindlich. Sich als technisch nötig erweisende oder zur besseren Performance angeratene Änderungen bleiben insofern vorbehalten, als dass sie unter der Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers ihm zumutbar sind.
      2. Es gelten die Listenpreise im Zeitpunkt der Aus- bzw. Ablieferung soweit keine weiteren Preisabsprachen schriftlich getroffen wurden. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
      3. Mit einer schriftlichen Vorankündigungsfrist von 2 Wochen ist die Agentur berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen.
      4. Die Preise schließen Auftrags-spezifische Sonderausgaben nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sowie eine unverhältnismäßig hoher Mehraufwand zur Erstellung der Produkte (z.B. Einsatz von Programmierdienstleistungen o.ä.) sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
      5. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge:
        1. des Vorliegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
        2. von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
        3. von Aufwand für Lizenzmanagement,
        4. in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
      6. Die Rechnungsstellung erfolgt online durch Einstellen der Rechnung als herunterladbare und ausdruckbare Datei in das Kundenmenü („Online-Rechnung“) oder sie wird per Email versandt. Ein Anspruch auf digital signierte Rechnungen (§ 14 Abs. 3 UStG) besteht nicht. Im Falle der Online-Rechnung gilt diese dem Kunden als zugegangen, wenn sie für ihn im Kundenmenü abrufbar oder sie per Email versandt und damit in seinen Verfügungsbereich gelangt ist.
      7. Der Agentur bleibt es unbenommen alternativ zur Online-Rechnung die Rechnungsstellung postalisch vorzunehmen. Ein Anspruch des Kunden auf Übersendung einer Rechnung auf dem Postwege besteht jedoch nur, wenn der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und er die Rechnung bei der Agentur jeweils anfordert und das hierfür vereinbarte Entgelt (derzeit 2,00 EUR je einzelne Rechnung) entrichtet.
      8. Ist als Zahlungsart Lastschrift gewählt ermächtigt der Kunde die Agentur, die vom Kunden zu erbringenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden angegebenen Kontos einzuziehen. Der Kunde hat für ausreichende Deckung des Kontos Sorge zu tragen. Ist aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Grundes eine Teilnahme am Lastschriftverfahren nicht möglich oder erfolgt eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift, ist der Kunde verpflichtet, der Agentur die hierfür anfallenden Bankgebühren zu erstatten. Daneben hat der Kunde der Agentur die hierfür vereinbarte Bearbeitungsgebühr (derzeit 15,00 Euro je Rücklastschrift) zu bezahlen.
      9. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an.
      10. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so werden ihm Mahngebühren in Höhe von 15,00 Euro in Rechnung gestellt.
      11. Der Kunde muss damit rechnen, dass die Agentur Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann die Agentur Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
      12. Bei Auftragserteilung wird bereits die Anfertigung von Entwürfen im Rahmen einer Design-Leistung kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
      13. Die Agentur ist dazu berechtigt, im Falle einer weitergehenden Nutzung der Entwürfe, als der ursprünglich vorgesehenen, den Differenzbetrag zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

    7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

      1. Sonderleistungen wie beispielsweise die nachträgliche Umarbeitung oder Änderung bereits erbrachter Leistungen werden nach Zeitaufwand mit 60,- EUR je angefangener Stunde gesondert berechnet.
      2. Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt hiermit der Agentur entsprechende Vollmachten.
      3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in dessen Namen und für seine Rechnung von der Agentur abgeschlossen werden, die Agentur im Innen- und Außenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei zu stellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Insbesondere gehört dazu die Übernahme der Kosten.
      4. Vom Auftraggeber zu erstatten sind Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für die Anfertigung von Modellen, für spezielle Materialien, Reproduktionen, Satz und Druck, Fotos, Filmmaterial sowie Lizenzen und Dienstleistungen Dritter, etc. Im Zusammenhang mit dem Auftrag stehende Reisekosten und Spesen für Reisen, die mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

    8. Eigentumsvorbehalt

      1. Es werden dem Auftraggeber für Entwürfe, Reinzeichnungen, Storyboards, Texte und Designs keine Nutzungsrechte eingeräumt, so lange diese nicht abgenommen werden.
      2. Für abgenommene Arbeiten werden lediglich die jeweiligen Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch werden hierbei keine Eigentumsrechte übertragen.
      3. Sobald der Auftraggeber die Originale nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, sind diese unbeschädigt an die Agentur zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Verlust oder Beschädigung hat der Auftraggeber die Kosten, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind, zu ersetzen.
      4. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Das Versenden der Vorlagen und Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

    9. Abnahme

      1. Der Kunde wird die Leistungen von der Agentur nach Maßgabe der von der Agentur zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald die Agentur die Abnahmebereitschaft mitteilt.
      2. Die Leistungen von der Agentur gelten als abgenommen, wenn die Agentur die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
        1. Die Agentur und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
        2. oder der Kunde die Webseite oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder die Agentur damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von der Agentur erbrachten Leistungen beruht.
      3. Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

    10. Mitwirkungspflicht

      1. Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem einzupflegende Inhalte für die Webseiten zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
      2. Soweit die Agentur dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit die Agentur keine Korrekturaufforderung erhält.
      3. Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
      4. Wenn die Agentur dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
      5. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von wie z.B. einer Webseite auftreten, wird der Kunde unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
      6. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

    11. Allgemeine Pflichten des Kunden

      1. Für die Domain selbst sowie für sämtliche Inhalte, die der Kunde auf dem Webserver abrufbar hält oder speichert ist alleine der Kunde verantwortlich. Dies gilt auch, soweit die Inhalte auf einem anderen Webserver als dem der Agentur abgelegt sind und lediglich unter einer über die Agentur registrierten Domain bzw. Subdomain abrufbar sind.
      2. Der Kunde ist im Rahmen seiner Verpflichtung zur Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen auch für das Verhalten Dritter, die in seinem Auftrag tätig werden, insbesondere von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verantwortlich. Dies gilt auch für sonstige Dritte, denen er wissentlich Zugangsdaten zu den Diensten und Leistungen der Agentur zur Verfügung stellt.
      3. Die Agentur ist nicht verpflichtet, den Webserver des Kunden auf eventuelle Verstöße zu prüfen.
      4. Der Kunde verpflichtet sich, die von der Agentur zum Zwecke des Zugangs erhaltenen Passwörter streng geheim zu halten und die Agentur unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
      5. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Agentur seinen vollständigen Namen und eine ladungsfähige Postanschrift (keine Postfach- oder sonstige anonyme Adresse), E-Mailadresse und Telefonnummer anzugeben.
      6. Falls der Kunde eigene Name-Server oder Name-Server eines Dritten verwendet, hat er darüber hinaus die IP-Adressen des primären und sekundären Name-Servers einschließlich der Namen dieser Server anzugeben.
      7. Der Kunde versichert, dass alle der Agentur mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind.
      8. Der Kunde hat bei Änderungen die Daten unverzüglich über sein Kundenmenü oder durch Mitteilung an die Agentur per Post, Telefax oder E-Mail zu aktualisieren.
      9. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
      10. Dem Kunden obliegt es, alle Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung hat jedenfalls vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung zu erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten der Agentur, soweit diese rechtzeitig durch die Agentur angekündigt wurden.

    12. Nutzungsrechte

      1. Alle der Agentur erteilten Aufträge zu Design oder Programmierleistungen entsprechen einem Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
      2. Alle im Rahmen eines Angebots oder Auftrags der Agentur erstellten Entwürfe, Konzepte, Graphiken, Texte oder Layouts unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei Reproduktion oder Weiterverwendung verändert werden.
      3. Jegliche Nachahmung von jedwedem geliefertem Material insbesondere, Scribbles, Zeichnungen, Designs, Storyboards, Videos oder grafischen Elementen sowie Texten, selbst von Teilen, ist unzulässig.
      4. Verstöße gegen diese Bestimmung berechtigen die Agentur
        1. eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro zu erheben.
        2. zu Schadensersatz.
      5. Ohne Nachweis kann die Agentur einen zu ermittelnden Prozentsatz der vereinbarten Vergütung neben dieser als Schadensersatz für Verstöße gegen die Nutzungsrechte verlangen.
      6. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
      7. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Agentur insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §97ff. UrhG zu.
      8. Die Agentur räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dabei ein einfaches, nicht übertragbares und für die Dauer der Nutzung explizites Nutzungsrecht übertragen.
      9. Erbringt die Agentur Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Webseite und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt. Dieses Recht erwirbt der Kunde erst mit vollständiger Zahlung der Leistungen der Agentur.
      10. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der Agentur, sowie deren Zustimmung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
      11. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, der Agentur über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
      12. Die Agentur geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
      13. Die Agentur nimmt für die Webseite auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die die Agentur keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Die Agentur wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
      14. Die Agentur kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag (Handling-fee) von der Agentur 20% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Webseite erfolgt nicht.
      15. Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Webseite nutzen. Wird die Agentur vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde der Agentur zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
      16. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder die Agentur dabei zu unterstützen.
      17. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von der Agentur z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er die Agentur unverzüglich darüber informieren.

    13. Urheberrechtsvermerke

      1. Der Kunde räumt der Agentur das Recht ein, das Logo von der Agentur oder einen Textlink in die Webseite des Kunden einzubinden und diese mit der Webseite von der Agentur zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
      2. Die Agentur behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Webseite des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.
      3. Der Agentur obliegt das Recht auch auf den Vervielfältigungsstücken, den Internetpräsenzen und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden und einen Link zur eigenen Internetpräsenz zu hinterlegen.
      4. Eine Verletzung dieser Rechte auf Namensnennung berechtigt die Agentur zum Schadensersatz.
      5. Ohne Nachweis kann die Agentur 300% der vereinbarten Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.

    14. Gewährleistung

      1. Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von der Agentur innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch die Agentur ausgebessert oder ausgetauscht. Die Agentur behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Releasestand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
      2. Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Releasestände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten beachten.
      3. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Webseitenelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
      4. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
      5. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
      6. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der Agentur binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Brief rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei der Agentur innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

    15. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht:

      1. Der Auftraggeber kann nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn beide Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

    16. Leistungsstörungen:

      1. Störungen hat die Agentur im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen („Störungsmeldung“). Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde der Agentur eine angemessene Nachfrist zu setzen.
      2. Wird die Funktionsfähigkeit des Webservers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist die Agentur von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht von der Agentur verschuldet.

    17. Haftung

      1. Für Rechtsmängel und Garantien haftet die Agentur unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
      2. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet die Agentur. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der Agentur.
      3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
      4. Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.
      5. Die Haftungshöchstgrenze ist darüber hinaus auf die Höhe des vom Kunden zu entrichtenden Jahresentgeltes begrenzt.
      6. Verzug oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung:
        Ein Ersatz des mittelbaren und unmittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, sollte die Agentur in Verzug kommen, ohne grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt zu haben oder wenn die Unmöglichkeit der Leistungserbringung eintritt.
      7. Die Agentur haftet nicht für Positionsabrutsche und damit verbundene Umsatzausfälle.
      8. Für jedwede Form von Schäden, Serverausfällen, Funktionsstörungen der Webseite etc., die durch die Geschäftstätigkeit Dritter verursacht werden, übernimmt die Agentur keinerlei Haftung. Entsprechende Schadenersatzansprüche sind an die jeweilige Personen / Unternehmen zu richten.

    18. Pflicht des Kunden zur Datensicherung

      1. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.
      2. Digitale Daten, Datensicherheit
        1. Nutzerkennung und Passwort:
          Werden dem Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Leistungen Passwörter und Nutzerkennungen übermittelt, verpflichtet er sich, diese Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an Unbefugte weiterzugeben. Für alle Schäden und jeglichen Missbrauch, der aus fehlerhafter oder unberechtigter Verwendung dieser Daten entsteht, haftet der Auftraggeber.
        2. Datensicherheit:

          Der Auftraggeber verpflichtet sich bei der Übermittlung von Daten jedweder Form an die Agentur, Sicherheitskopien dieser Daten bereit zu halten. Im Falle eines Datenverlustes verpflichtet er sich, die entsprechenden Daten erneut unentgeltlich bzw. zu seinen Kosten an die Agentur zu übermitteln.
      3. Datenschutz und Geheimhaltung
        1. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie z.B. dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass unbefugte Dritte unter Umständen in der Lage sind, in die Netzsicherheit einzugreifen und den Datenverkehr zu manipulieren.
        2. Die Agentur speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden (z. B. Adresse und Bankverbindung).
        3. Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
        4. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
        5. Die Agentur weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
      4. Herausgabe digitaler Daten:

        Es besteht seitens der Agentur keine Verpflichtung, HTML-Seiten, Layouts, grafische oder sonstige Dateien (Rohdaten), die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Ist die Herausgabe von Computerdaten seitens des Auftraggebers erwünscht, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Sind dem Auftraggeber von der Online Marketing Agentur Computerdaten zur Verfügung gestellt worden, dürfen diese nur im Falle einer schriftlichen Zustimmung seitens der Agentur verändert werden.

    19. Vertragslaufzeiten, Vertragsverlängerung und Kündigung

      1. Bei Pflegeverträgen kann der Kunde frühestens 11 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht 1 Monat vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
      2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen die Punkte 12 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als zwei Wochen in Verzug ist, kann die Agentur fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für die Agentur ist insbesondere dann gegeben, wenn mindestens einer der folgenden Sachverhalte vorliegt:
        1. der Kunde verstößt trotz Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht;
        2. der Kunde beseitigt trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist eine Vertrags- oder Rechtsverletzung.
      3. Eine Abmahnung ist entbehrlich wenn es sich um einen Verstoß handelt, der eine Fortsetzung des Vertrages für die Agentur unzumutbar macht. Dies ist insbesondere der Fall:
      4. bei gravierenden Vertrags- oder Rechtsverstößen, wie z.B.
        1. erheblichen Verstößen i.S.d §§ 23, 24 Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und/oder
        2. erheblichen Urheberrechtsverstößen durch Speicherung und/oder zum Abruf Bereithalten solcher Inhalte insbesondere Musik, Bilder, Videos, Software etc. und/oder
        3. der Speicherung und/oder dem zum Abruf Bereithalten von Inhalten, deren Speicherung und/oder das zum Abruf Bereithalten strafbar ist
        4. Spamming (Massenwerbung per eMail):
          Sollte der Auftraggeber unter Angabe einer bei der Agentur gehosteten Domainnamens Werbe-Emails verschicken, ohne von den Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein (sog. Spamming), so behält sich die Agentur in Abhängigkeit der aktuellen Rechtsprechung vor, den Account vorübergehend oder langfristig zu sperren, sobald sie davon erfährt. Das gleiche gilt für Werbe E-Mails in öffentlichen Newsgroups.
        5. bei Straftaten des Kunden gegen die Agentur oder andere Kunden der Agentur, insbesondere bei strafbarer Ausspähung oder Manipulationen der Daten der Agentur oder anderer Kunden der Agentur.
      5. Rücktritt bei unzumutbarer Leistung:

        Wenn die nach Vertragsabschluss geschuldete Leistung für die Agentur unzumutbar geworden ist, ist sie dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Beweislast trifft die Agentur.
      6. Soweit sich nicht aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt, hat der Vertrag für Webdienstleistungen (Hosting) eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn der Vertrag nicht vier Wochen vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
      7. Soweit sich nicht aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung etwas anderes ergibt, hat der Vertrag für Webdienstleistungen (SEO/SEM) eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn der Vertrag nicht vier Wochen vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
      8. Die Kündigung zum jeweiligen Tarif zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
      9. Die ordentliche und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine ordentliche (fristgerechte Kündigung zum regulären Laufzeitende) kann seitens des Kunden alternativ auch als „Online-Kündigung“ über das Kundenmenü erfolgen, wenn zwischen dem Kunden und der Agentur diese Möglichkeit vereinbart wurde.
      10. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Agentur zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Spätestens sieben Tage nach Vertragsende kann die Agentur sämtliche auf dem Webserver befindliche Daten des Kunden, einschließlich in den Postfächern befindlicher E-Mails, löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden. Darüber hinaus ist die Agentur nach Beendigung des Vertrages berechtigt Domains des Kunden, die nicht zu einem neuen Provider übertragen wurden, freizugeben.

    20. Mitteilungen

      1. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
      2. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
      3. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
      4. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
      5. Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.

    21. Nutzungseinschränkung, Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Rechte Dritter

      1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden der Agentur, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Insbesondere ist es dem Kunden nur mit schriftlicher Genehmigung der Agentur gestattet:
        1. Banner-Programme (Bannertausch, Ad-Server, usw.) zu betreiben;
        2. Freespace-Angebote, Subdomain-Dienste, Countersysteme, anzubieten;
        3. ein Chat-Forum zu betreiben, es sei denn, der Tarif des Kunden enthält ein von der Agentur zur Verfügung gestelltes Chat-System.
        4. Die vom Webserver abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens- und Urheberrechte) verstoßen. Dem Kunden ist es auch nicht gestattet pornographische Inhalte sowie auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben.
        5. Sollte ein Schaden am Server (Software oder/und Hardware) entstehen so liegt die Beweispflicht beim Kunden.
        6. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen den vorgenannten Absatz zur Zahlung einer Vertragsstrafe.
      2. E-Mail-Empfang und –Versand, Verbot und Vertragsstrafe für „Spam“-E-Mails
        1. Die Agentur hat das Recht, die Maximalgröße der zu versendenden E-Mails jeweils auf einen angemessenen Wert zu beschränken. Soweit sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, beträgt dieser Wert 50 MB.
        2. Der Versand von E-Mails über Systeme bzw. Server der Agentur sowie der Versand über Domains, die über die Agentur registriert sind, ist unzulässig, soweit es sich um einen massenhaften Versand von E-Mails an Empfänger ohne deren Einwilligung handelt und/oder es sich um ein Werbe-E-Mail handelt und eine Einwilligung des Empfängers nicht vorliegt obwohl diese erforderlich ist (insgesamt nachfolgend als„Spam“ bezeichnet).
        3. Der Nachweis einer Einwilligung (vgl. § 7 Abs. 2 UWG) des jeweiligen Empfängers obliegt dem Kunden.
        4. Kunden ist auch untersagt mittels über andere versandte Spam-E-Mails Inhalte zu bewerben, die unter einer über die Agentur registrierte Domain abrufbar sind oder die bei der Agentur gehostet werden.
        5. Dem Kunden ist auch untersagt, über den Webserver mittels Skripten mehr als 500 E-Mails pro Stunde je Webhosting-Paket und/oder sog. „Paidmails“ bzw. E-Mails mit denen ein „Referral-System“ beworben wird, zu versenden.
        6. Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungseinschänkungen zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 2.000,00 Euro.

    22. Schiedsklausel

      1. Ein Schiedsgericht entscheidet endgültig und bindend unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über seinen Bestand oder seine Beendigung.
      2. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und wird für jeden Streitfall besonders gebildet, wobei jede Partei einen Schiedsrichter benennt. Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den Obmann.
      3. Ort des Schiedsverfahrens ist Lüneburg. Sitzungen des Schiedsgerichts können auch an anderen Orten, insbesondere am Sitz des Obmannes stattfinden.
      4. Das Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird, leitet der Obmann.
      5. Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören, es sei denn, sie verzichten beide schriftlich auf eine mündliche Verhandlung.
      6. Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellem Recht. Es entscheidet auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium um eine gütliche Beilegung des Rechtstreits.
      7. Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz.

    23. Anwendbares Recht und Erfüllungsort

      1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
      2. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts.
      3. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Lüneburg vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Lüneburg vereinbart.

    24. Salvatorische Klausel

      1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
      2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
      3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag bzw. die AGB als lückenhaft erweist.